Buchungshotline:

Tel.: 07032-82516

 

 


 

AGB`s

Hier finden Sie unsere AGB`s und die Hallenordnung.

Soccer-Park Nufringen
 
 

Die Hallenordnung des Soccer-Park (SP) Nufringen gilt unmissverständlich und ist zwingend einzuhalten. Der Aushang der Hallenordnung befindet sich im Eingangsbereich der Halle.

 

HALLENORDNUNG:
  1. Die Soccer-Park Halle ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der einzelne Benutzer haftet für alle Beschädigungen und Verunreinigungen der Baulichkeiten und Einrichtungsgegenstände.
  2. Schäden und Verunreinigungen sind unverzüglich zu melden.
  3. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  4. Das Anbringen von Plakaten usw. bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch Soccer-Park Nufringen.
  5. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.
  7. Rauchen in der Anlage ist nicht gestattet sondern nur in der Gastronomie.
  8. Das Fußballspielen ist nur auf den Kunstrasenplätzen und nicht im übrigen Hallenbereich und anderen Räumlichkeiten gestattet.
  9. Jeder Besucher und Benutzer der Soccer-Park Halle hat den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Verweisung eines Besuchers wird ein eventuell erhobenes Eintrittsgeld bzw. die Platzmiete nicht erstattet. Jegliche Ansprüche sind ausgeschlossen.
  10. Das Betreten der Fußballfelder erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstigen Gruppen Jugendlicher ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines verantwortlichen Übungsleiters oder Aufsichtsperson gestattet. Dieser hat als Erster die Halle zu betreten und darf sie als Letzter erst verlassen, nachdem er sich von der ordnungsgemäßen Aufräumung überzeugt hat.
  11. Soccer-Park übernimmt keinerlei Haftung für Schäden irgendwelcher Art, die den Benutzern oder Besuchern aus der Benutzung der Halle erwachsen.
  12. Die Benutzer haften für Schäden an der Soccer-Park Halle, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt. Eltern haften für ihre Kinder.
  13. Der SP darf nur mit sauberem Schuhwerk und geeigneten Sportschuhen (keine Stollen- bzw. Nockenschuhe) betreten werden.
  14. Geräte und Einrichtungen der SP-Halle dürfen nur Ihrer Bestimmung entsprechend sachgemäß verwendet werden.
  15. Unnötiges Lärmen und Toben ist zu vermeiden, ebenso Spiele, die Beschädigungen an der Halle und ihren Einrichtungsgegenständen verursachen könnten.
  16. Stornierung: Stornierung nur 48 Stunden vorher, ansonsten wird die volle Hallenmiete fällig.